Über Fokus Familienrecht

Mal ehrlich - Schaffen Sie es, all Ihre Fachzeitschriften von vorn bis hinten durchzulesen? Oder wenigstens die wichtigsten Urteile? Oder landen bei Ihnen manchmal Ausgaben der NJW oder der FamRZ praktisch ungelesen auf dem Sammel-Stapel?

Sie sind nicht allein...

Wir ersticken in Informationen und sind doch gehalten, uns umfassend zu informieren, schon aus Haftungsgründen. Der BGH zieht uns nämlich die Hosen stramm, wenn wir über seine aktuelle Rechtsprechung nicht Bescheid wissen - sogar besser Bescheid wissen, als die von uns angerufenen Gerichte. Er macht uns haftbar, wenn wir nicht schlauer sind als unsere Richter. Denn:
"Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat." (BGH vom 18.12.2008 AZ: IX ZR 179/07).
Mit anderen Worten: Wir müssen notfalls den Richter fortbilden, um dem Mandanten gegenüber nicht in die Haftung zu geraten. So einfach ist das. Für den BGH.

Und für uns Anwälte? Zwar zeigt der Kollege Chab in AnwBl. 2009, 379 Lösungswege für eine vernünftige Begrenzung der Haftung auf. Aber auch eine begrenzte Haftung bleibt eine Haftung und macht uns nicht eben glücklich. Das Problem bleibt.

Wir können aus Zeitgründen einfach nicht alles lesen. Das ist eine Tatsache. Also brauchen wir kurze und knappe Informationen über das, was sich Neues tut in der Rechtsprechung. Und hier setzt Fokus Familienrecht an:
  • Fokus Familienrecht präsentiert Ihnen die aktuelle Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte so knapp wie nur irgend möglich.
  • Fokus Familienrecht ermöglicht es Ihnen, sich mit minimalem Zeitaufwand über das zu informieren, was es Neues in der Rechtsprechung gibt.
  • Fokus Familienrecht gibt radikal kurz den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Entscheidung wieder.
  • Fokus Familienrecht kann die Lektüre von Fachzeitschriften nicht ersetzen, aber wenn Sie dann Wochen später in der NJW, NZFam, FamRZ oder FuR über die Entscheidung fallen, dann wissen Sie schon, um was es geht.
    Und Sie haben die Essenz schon vorher parat, wenn Sie der Ihnen vom BGH auferlegten Verpflichtung nachkommen und spontan in einer Verhandlung mal schnell einen Richter fortbilden müssen...
Jeder Blog-Beitrag kann  natürlich auch über die Druckfunktion Ihres Browsers ausgedruckt werden, so dass Sie ihn - meist auf nur einer halben DIN A4 Seite - mitnehmen und bei Gelegenheit unterwegs  schnell konsumieren können. Juristisches Fast-Food - ich weiss! Aber irgendwie müssen wir uns wehren.

Bleibt die Frage: Wieso macht der das? 

Aaalsooo: Ich gebe zu, ich bin nicht nur der altruistische Menschenfreund. So ein Blog ist  eine feine Sache und hat auch für mich mehrere Vorteile:

  • Ich habe immer die aktuelle Rechtsprechung parat und bin damit besser im Familienrecht als die meisten (ausgenommen natürlich Sie, der Sie das gerade lesen ;-) )
  •  Der Blog präpariert mich bestens für meine aktuellen Vorträge, die ich im Rahmen meiner § 15 - FAO - Fortbildungen halte, und für die ich mit diesem Blog ganz unauffällig Werbung machen kann.
  • Und er ist die beste Werbung für das Kollegen-Coaching, dass ich seit einiger Zeit anbiete und dass immer öfter gern angenommen wird. 

Für Kritik und Anregungen bin ich gern zu haben : rakassing@web.de

Danke für Ihr Interesse und viel Spaß beim Lesen


Gerhard Kaßing
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Familienrecht
München

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