Dienstag, 7. November 2017

VW Abgas-Skandal - Rechtsschutzversicherung muss für Klage gegen den Konzern zahlen!

Für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom sog. "VW-Abgasskandals" betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestehende hinreichende Erfolgsaussichten, und deswegen muss die Rechtsschutzversicherung des Klägers für die Klage auch Kostenschutz gewähren.
Das hat das OLG Düsseldorf jetzt entschieden - Beschluss vom 21.09.2017, Az.: I-4 U 87/17 

Hier geht's zur Pressemeldung des Gerichts.