Wer erwachsene Kinder hat, sollten prüfen, ob ihm für
die letzten 4 vergangenen Jahre noch Kindergeld zusteht. Und bis zum 31.12.2017 einen entsprechenden Antrag stellen.
Denn mit Wirkung zum 01.01.2018 hat der Gesetzgeber die Antragsfrist dafür drastisch verkürzt: Bislang kann man noch Kindergeld für vier Jahre rückwärts beantragen, ab Januar 2018 nur noch für 6 Monate.
Wer also bis 31.12.2017 prüft ob ihm für die Jahre 2013 ff. Kindergeld zusteht und einen entsprechenden Antrag stellt, erhält sich so seine Ansprüche. Ab Januar
2018 ist der Antrag rückwirkend nur noch für die Zeit ab Juli 2017 zulässig.
Tipp von Stiftung Warentest: Beantragen Sie
vorsorglich Kindergeld bei der Familienkasse. Fehlende Unterlagen
können Sie nachreichen. Kindergeld kann es für Kinder bis zum 25.
Geburtstag geben, auch wenn das Kind die erste Erstausbildung
abgeschlossen hat, auf die kommende Ausbildung wartet oder wenn Ihr
Kind soziale Dienste im Ausland leistet.
Viele Infos rund ums Kindergeld gibt's auch auf http://www.kindergeld.org/
Antragsformulare gibt es bei der Arbeitsagentur.