Donnerstag, 6. Juli 2017

Kinderpornographie auf dem Computer der Pflegeeltern – Pflegemutter behält trotzdem die Pflegeerlaubnis.

Die Klägerin und ihr Mann waren Pflegeeltern für 3 minderjährige Kinder. Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf dem Computer der Familie kinderpornografisches Material gefunden, allerdings ausschließlich in dem passwortgeschützten Benutzerprofil des Pflegevaters. Dort fanden sich auch Chat-Verläufe, in denen pädophiles Verhalten beschrieben wurde.

Die Pflegemutter trennte sich sofort „vorübergehend“ von ihrem Mann, der auch sofort auszog und wenige Kilometer weiter bei den Eltern der Pflegemutter unterkam.

Die Behörde entzog gleichwohl nichtnur dem Pflegevater, sonder auch der Pflegemutter die Pflegeerlaubnis. Das VG Arnsberg folgte dieser Entscheidung.
Das OVG Münster gab der Mutter die Erlaubnis zurück (Urteil vom 1.6.2017, Aktenzeichen 12 A114/15). Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass lediglich eine vom Ehemann ausgehende Kindeswohlgefährdung in Betracht komme. Diese Gefahr habe die Pflegemutter jedoch gebannt. Sie habe für den sofortigen Auszug ihres Mannes gesorgt.
Dass sie den Kontakt zu ihm völlig abbreche, können man nicht verlangen. Es sei aber auch völlig ausreichend, wenn der Kontakt des Mannes zu den Pflegekindern nun unterbunden sei. Es sei schlimm genug, den Kindern den Pflegevater zu nehmen. Würde Ihnen auch noch die Mutter genommen, sei eine Traumatisierung zu erwarten. Schon deshalb sei es wünschenswert und angemessen, dass die Pflegemutter die Kinder weiterhin betreue.