Dienstag, 11. Juli 2017

Kinderehen: "Bring die Tochter aus dem Haus, dann zieht die Sorge aus", meint die Bibel. Der Bundesrat ist anderer Ansicht!

In älteren Bibelübersetzungen klingt Jesus Sirach, Kap 7, Vers. 25 noch ein Stück drastischer: "Gib Deine Tochter einem Mann zum Weibe und befreie Dich von einer großen Plage." Und gerade in den Landstrichen, in denen der alte Prophet seinerzeit seine Weisheiten verkündete, sind viele Väter versucht, sich von Sorge und Plage möglichst frühzeitig zu befreien. Zwangsverheiratungen minderjähriger Töchter sind an der Tagesordnung. Und nachdem 2015 ff. viele dieser Väter samt Familie nach Deutschland geflüchtet sind, haben wir hier plötzlich ein einschlägiges Problem.
Erst recht, weil viele dieser Väter Jesus Sirach auch nicht zu Ende lesen: "Bring die Tochter aus dem Haus, dann zieht die Sorge aus; doch verheirate sie nur mit einem verständigen Mann." Viele verfahren stattdessen nach der Devise: Hauptsache weg - egal wohin.

Das geht natürlich gar nicht! Ehen Minderjähriger soll es nach dem Willen des Gesetzgebers in Deutschland künftig nicht mehr geben. Der Bundesrat billigte am 07.07.2017 einen Gesetzentwurf, wonach das Mindestalter für Trauungen in Zukunft bei 18 Jahren liegen soll. Alle Ehen von Personen unter 16 Jahren sollen grundsätzlich nichtig sein. Und wenn einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung zwischen 16 und 18 Jahren alt ist, sollen die Gerichte diese Ehen aufheben. Ausnahmen: nur in besonderen Härtefällen bzw. wenn der inzwischen volljährig gewordene Ehepartner die Ehe bestätigt (was natürlich  leider wieder einigen Raum für Repressionen etc. lässt). Und das gilt auch für im Ausland geschlossene Ehen!

Die Sache ist keine Randerscheinung: Im Zuge der Migration gab es bis Ende Juli 2016 in Deutschland gezählte 1.475 Kinderehen - Dunkelziffer unberücksichtigt!
Folge: Gewalt gegen junge Frauen, frühe Schwangerschaften und erzwungene Schulabbrüche.
Und einmal mehr haben sie Jesus Sirach nicht gelesen: "Verachte nicht die kluge Frau!" (Kap. 7 Vers 19).