Dienstag, 13. Juni 2017

Babys vertauscht - 90.000,00 € Schadenersatz für die Familie

Das Klinikum in Graz (Österreich) ist letzter Zeit in die Schlagzeilen geraten. Es musste sich mit Vorwürfen auseinandersetzen, Kinder vertauscht und versehentlich nicht ihren Müttern, sondern fremden Frauen zugeordnet zu haben.
Nun hat sich das Landgericht Graz mit einem dieser Fälle befasst und zu Gunsten einer betroffenen Familie Schadenersatz in Höhe von insgesamt Euro 90.000,00 ausgeurteilt.

1990 war es im Landeskrankenhaus zur Verwechslung zweier Neugeborener gekommen. Die Verwechslung blieb lange Zeit unentdeckt; erst vor ein paar Jahren wurde bei einer Blutuntersuchung der Tochter entdeckt, dass diese nicht von den Erwachsenen ihrer Familie abstimmen konnte.
Die Scheineltern und die Tochter nahmen die Klinik in die Verantwortung und zogen vor Gericht. Das Landgericht Graz sprach jedem der drei Personen jeweils 30.000,00 € Schadenersatz zu.
Nachdem feststand, dass Kind und Zieh-Eltern nicht verwandt waren, haben die Eltern das Kind nun adoptiert, um die rechtlichen Verhältnissen den gelebten Verhältnissen wieder anzupassen. Die Adoption kostete etwa Euro 2.000,00. Das Landgericht entschied, dass das Klinikum auch diese Kosten zu übernehmen hat.

Quelle:
Beck-aktuell https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F2006921.htm
Und natürlich das Fachblatt für alle österreichischen Skandale: die Kronenzeitung:  http://www.krone.at/oesterreich/babys-in-graz-vertauscht-jetzt-muss-spital-zahlen-gericht-entschied-story-573724

P.S.: Das Klinikum hat Glück, dass es seinen Sitz in Österreich hat. In Frankreich wäre aus der Sache ein Millionenschaden geworden. Dort kam es in Cannes am dortigen Klinikum zu einer ähnlichen Verwechslung. Das zuständige Gericht sprach 2015 den beiden Familien Schadensersatz von insgesamt knapp 2 Millionen € zu. Siehe Beck aktuell - https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Freddok%2Fbecklink%2F1037090.htm