Mittwoch, 4. Januar 2017

Aktuell examensrelevante Rechtsfrage: Eigentumslage an gestrandeten Überraschungseiern

Winter-Urlaub auf Langeoog - und plötzlich mittendrin im examensrelevanten Sachverhalt: Plötzlich macht ein Gerücht die Runde: Heute Nacht hat im Sturm vor der Insel ein Schiff Teile seiner Ladung verloren. Und tatsächlich: Mittags bei auflaufender Flut sind sie plötzlich da: Überraschungseier! Tausende - Hunderttausende bunte runde Plastikbälle schwemmen zusammen mit Seetang an den Strand. Und hunderte von großen und kleinen Sammlern mit Rucksäcken und Plastiktüten stehen bereit, um Beute zu machen. Praktischerweise kommen die Behälter ohne die unnötige und im Salzwasser ohnehin ungenießbare Schokolade daher. Eilig werden erste Plastikkugeln aufgeschraubt, und siehe da; Alle "Beipackzettel" sind in russischer Sprache!
Und damit erhebt sich die Frage: Kann man die Eier einfach so einschieben? Wem gehören Sie? Der Firma Ferrero? Wladimir Putin (wg. der Beipackzettel), der Reederei, dem Frachtversicherer (womöglich Sumitomo inTokio)? Oder sind sie Fundstücke, die auf dem im Zweifel auf dem Festland befindlichen und damit sicherlich  überforderten Fundbüro abgeliefert werden müssen? Oder was? Fragen über Fragen, die durchaus examensrelevant sind, denn schon geht der Vorfall durch die Medien: http://www.ndr.de/nachrichten/nicht iedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Nach-dem-Sturm-Ue-Eier-Alarm-auf-Langeoog,inseln212.html

Und irgendein "humorvoller" Prof wird Wind von der Sache bekommen und daraus eine sachenrechtliche Frage fürs nächste mündliche Examen stricken. Seid gewappnet, Ihr cand. jur.'s draußen im Lande!