Montag, 17. März 2014

Steuern sparen bei der Scheidung: Bei Grundstücksübertragung kann die Grunderwerbsteuer entfallen.

Wer im Rahmen einer Scheidung Immobilien auseinandersetzen muss, kann sich die vorteilhafte Regelung des § 3 Nr. 5 Grunderwerbsteuergesetz zu Nutze machen. Nach dieser Vorschrift ist  "...der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung" grunderwerbsteuerfrei.

Das gilt aber leider nicht schrankenlos, wie das hessische Finanzgericht feststellte. In seiner Entscheidung vom 10.5.2012 ( Az. 5 K 2338/08) stellte es fest, dass die Steuerbefreiung nur greift, wenn Grund für die Übertragung des Grundstücks bzw. des Miteigentums am Grundstück sei, dass man das Vermögen scheidungsbedingt auseinandersetze. Es muss also ein Kausalzusammenhang zwischen Trennung, Scheidung und Grundstücksübertragung bestehen.
Bei dem zu entscheidenden Sachverhalt sah das Gericht diesem Zusammenhang nicht: Hier war die Mutter der Ehefrau verstorben und die Ehefrau beabsichtigte, mit ihrem neuen Lebenspartner ein Haus zu bauen. Daher kam es zur Grundstücksübertragung. Und hier konnte das Finanzgericht keinen Zusammenhang erkennen.