Montag, 10. März 2014

Neue Mütterrente und alte Scheidungsurteile: Überprüfung ist angesagt!

Mütter, die ihre Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben, sollen nach der von der Bundesregierung jetzt geplanten Mütterrente einen Zuschlag von einem Entgeltpunkt pro Kind aus der Rentenkasse erhalten.
Für geschiedene Mütter bedeutet das nichts anderes, als dass Ihre Versorgung für einen in die Ehezeit fallenden Zeitraum nachträglich erhöht wird.
Der deutsche Anwaltsverein weist darauf hin, dass diese Erhöhung auch den Ausgleichswert im Versorgungsausgleich ändert. Das hat zur Folge, dass eigentlich nicht nur die Mutter, sondern auch der Ex-Ehegatte an diesem Versorgungszuwachs teilhaben muss.
Der deutsche Anwaltsverein empfiehlt deshalb, unter diesem Gesichtspunkt alte Scheidungsurteile überprüfen und gibt hierzu in seiner Pressemitteilung vom 12.02.2014 entsprechende Tipps.

Besondere Eile wird meist nicht geboten sein: Der Versorgungsausgleich kann nämlich frühestens sechs Monate vor dem Rentenbezug eines der geschiedenen Ehegatten abgeändert werden. Hinzu kommt noch, dass die Rentenerhöhung nur für Mütter gilt, die Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren haben. Weiter ändert sich der Ausgleichswert nur, wenn er einen gewissen Grenzwert überschreitet, und dieser Wert ist erst erreicht, wenn die Mutter vor dem 1. Januar 1992 mindestens zwei Kinder geboren hat.

Näheres dazu erfahren Sie in der Pressemeldung 07/14 des deutschen Anwaltsvereins.


Trotzdem befürchten die deutschen Familienrichter eine Prozesslawine, die auf die Familiengerichte zukommen könnte. Jährlich mindestens 1 Million Fälle kämen für einen Rechtsstreit infrage, und auch wenn lange nicht jeder vor Gericht gehen würde, würde die zusätzliche Belastung trotzdem zu einem Kollaps der Familiengerichte führen, so der deutsche Richterbund in einer aktuellen Stellungnahme. Er fordert daher eine "Nachbesserung der geplanten Regelung", vergleiche die aktuelle Presseerklärung des DRB.


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