Mittwoch, 27. November 2013

OLG Frankfurt: Verfahrensbeistand und Dolmetscherkosten

Das Gericht hatte im Sorgerechtsverfahren den Kindern eine Verfahrensbeiständin zur Seite gestellt und diese beauftragt, mit den Eltern Gespräche zu führen. Die jedoch sprachen nur spanisch. Die Verfahrensbeiständin bat bei Gericht um Genehmigung, einen Dolmetscher beiziehen zu dürfen und bekam sie auch. Sie beauftragte den Übersetzer, der seine Kosten dem Gericht direkt in Rechnung stellte.
Nun trat der Bezirksrevisor auf den Plan und wehrte sich gegen die Erstattung der Dolmetscherkosten. Die Verfahrensbeiständin habe ihn beauftragt und müsse daher dessen Kosten aus ihrem - bekanntlich über die Maßen üppigen - Beistands-Salär bestreiten.

Das ging dem OLG Frankfurt (5 WF 249/13 v. 17.10.2013 = BeckRS 2013, 18897) gegen den Strich. Wenn das Gericht der Verfahrensbeiständin schon genehmige, einen Dolmetischer hinzuziehen zu dürfen, dann müsse diese auch davon ausgehen dürfen, dass dessen Kosten vom Staat übernommen werden.

(C) Foto: Andreas Morlok / pixelio.de