Donnerstag, 12. September 2013

Kammergericht: Wann muss Papa das Auslands-Studium des Kindes bezahlen?

Kosten für ein Studium des Kindes müssen Eltern grundsätzlich übernehmen, soweit die Ausbildung zügig absolviert wird. Gilt das aber auch für ein Auslandsstudium? Vor allem dann, wenn es wesentlich teurer ist als ein Studium im Inland?

Das Kammergericht, Aktenzeichen 17 WF 232/12 = FamRZ 2013,1407 hat dazu noch einmal Stellung genommen und wie folgt entschieden:

Ist zwischen Eltern und Kind abgesprochen, dass das Kind im Ausland studieren darf, müssen die Eltern die Kosten von Haus aus übernehmen.
Gibt es eine solche Absprache nicht, müssen die Eltern die Mehrkosten nur übernehmen, wenn ihnen die finanzielle Mehrbelastung wirtschaftlich zumutbar ist, wenn der Auslandsaufenthalt sachlich begründet und sinnvoll ist, um das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen und wenn der zusätzliche Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insgesamt angemessen ist.

Ähnliche Entscheidungen: BGH, FamRZ 1992, 1064, OLG Karlsruhe, FamRZ 2011,1303; OLG Dresden, 21 UF 619/05 und Amtsgericht Köln, FamRZ 2002,482.