Montag, 29. April 2013

OLG Nürnberg: Sorgerecht geht vor Umgangsrecht.

Die Eheleute leben getrennt. Beide haben die gemeinsame Sorge über die zweijährige Tochter. Die Mutter, gebürtige Irin, will jetzt mit dem Kind nach Irland übersiedeln und beantragt die alleinige Sorge für sich. Der Vater stellt Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf ihn zu übertragen; er will die Ausreise nach Irland verhindern.
Das OLG Nürnberg (Beschluss vom 14. März 2012,10 UF 1899/11 = FamRZ 2013,553) wägt zwei Gesichtspunkte gegeneinander ab: einerseits das Interesse des Kindes, bei der bislang schwerpunktmäßig erziehenden Mutter bleiben zu können, andererseits das Interesse des Kindes am Umgang mit dem Vater. Es kommt - bei uneingeschränkter Erziehungsfähigkeit der Mutter - dazu, dass diese das Kind nach Irland mitnehmen kann. Das Umgangsrecht ist im Verhältnis zum Sorgerecht das schwächere Recht (Bezugnahme auf BGH, FamRZ 1990,392). Der Umstand, dass ab jetzt die Umgangskontakte zwischen Vater und Kind erschwert werden, muss hinter dem Interesse des Kindes, bei der Mutter bleiben zu dürfen, zurückstehen.