Mittwoch, 5. Dezember 2012

Düsseldorfer Tabelle 2013: Zahlungen, wie gehabt, aber höhere Selbstbehalte



Das OLG Düsseldorf hat jetzt die aktuelle Düsseldorfer Tabelle für 2013 veröffentlicht: 

 Mit Pressemittteilung vom heutigen Tage teilt das Gericht mit, dass sich die Unterhaltssätze nicht erhöhen, die Selbstbehalte aber wie folgt ansteigen:



Unterhaltspflicht gegenüberSelbstbehalt bisherSelbstbehalt ab 2013
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig:
  950 €
1.000 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig:
  770 €
  800 €
anderen volljährigen Kinder:
1.150 €
1.200 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes:
1.050 €
1.100 €
Eltern:
1.500 €
1.600 €

Damit können bei Unterhaltspflichtigen, die Netto-Verdienste nahe dem bisherigen Selbstbehalt haben, durchaus Neuberechnungen nötig werden, obwohl sich die Sätze der Düsseldorfer Tabelle nicht geändert haben.

Hier die komplette Düsseldorfer Tabelle 2013 als pdf.