Freitag, 13. Juli 2012

Sie fährt den Wagen, aber auf ihn läuft die Versicherung - OLG Hamm zum Verbleib des Schadensfreiheitsrabatts nach der Trennung

Eins der heiß umstrittenen Themen bei einer Trennung von Eheleuten ist oft der Schadensfreiheitsrabatt für den PKW. Wem steht er zu? Muss ihn der eine auf den anderen übertragen? Dazu hat sich jetzt das OLG Hamm wieder geäußert. Der Leitsatz:
Gem. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB kann die Rechtspflicht der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander dazu führen, dass ein Ehegatte verpflichtet sein kann, den vom anderen tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung auf den anderen rechtlich zu übertragen.
Das Urteil: II-8 WF 105/11 = NJW-RR 2011, 1227 ,dort auch weitere Fundstellen und auch zur Frage, ob ein in der Ehe bereits übertragener Schadensfreiheitsrabatt rückzuübertragen ist.

 Die Facts in Kürze (Mindmap zum Vergrößern anklicken):