Mittwoch, 14. März 2012

Die Kinder kriegen Unterhalt - Welche Steuerklasse muss ich wählen?

Normalerweise: Die Günstigste für die Kinder. Denn zu Lasten minderjähriger Kinder darf ich nicht mutwillig mein Einkommen verringern - ich muss mich also möglichst günstig versteuern.Und das bedeutet auch, dass ich, wenn ich wieder verheiratet bin, wenn möglich die Steuerklasse 3 zu wählen habe. Es sei denn...
...meine neue Ehefrau arbeitet auch, und ihr Verdienst lässt es geraten erscheinen, dass ich ihr gegenüber nicht auf der besseren Steuerklasse bestehe, weil wir sonst draufzahlen würden. Wenn wir beide etwa gleich verdienen, kann es sich also durchaus empfehlen, in Steuerklasse IV zu gehen, wenn meine neue Frau viel mehr verdient als ich, kann evtl. sogar die Steuerklasse V für mich infrage kommen. Diese wirtschaftlich vernünftigen Erwägungen müssen auch die minderjährigen Kinder aus erster Ehe gegen sich gelten lassen. Allerdings...

...bin ich dann auch verpflichtet, offen zu legen, warum ich denn nicht in Klasse 3, sondern schlechter versteuern will. Mit anderen Worten, ich muss das Familieneinkommen der neuen Ehe offenlegen oder noch deutlicher: Ich muss meinen Kindern mitteilen, was meine neue Frau verdient. So sagt mir das jedenfalls das OLG Köln, Az. 4 WF 166/11 = BeckRS 2011, 23986. Mal sehen, was meine neue Frau dazu sagt...

Allerdings bin ich mit der Auskunft sowieso fällig, wenn meine "Neue" der Hauptverdiener ist und ich nur den Hausmann und Minijobber spiele. Dann habe ich nämlich gegen sie einen Taschengeldanspruch, der bei der Bemessung des Kindesunterhalts auch berücksichtigt werden muss. Darüber hat Fokus-Familienrecht hier schon berichtet.

Fokus-Familienrecht Schnell-Info zum Urteil ( zum Vergrößern anklicken):