Donnerstag, 22. Dezember 2011

Streitwert beim Versorgungsausgleich: Wert erhöht sich auch beim vertraglichen Ausschluss

Häufig schließen die Ehepartner im Vorfeld der Scheidung  eine notarielle Vereinbarung, um den Gegenstandswert für die Scheidung niedrig zu halten. Das funktioniert gut für den Unterhalt und den Zugewinnausgleich, nicht jedoch beim Versorgungsausgleich.

Dienstag, 13. Dezember 2011

OLG München: Die Erweiterung der Aufgaben für den Verfahrenspfleger gilt auch noch in der nächsten Instanz

Das Amtsgericht hatte im Sorgerechtsverfahren für das Kind eine Verfahrenspflegerin bestellt und deren Aufgabenkreis nach § 158 IV S. 2 FamFG erweitert. Was zur Folge hat, dass die Verfahrenspflegerin in erster Instanz nicht nur den Hungerlohn des § 158 VII S. 1 FamFG von € 350,00 sondern das - ebenfalls noch dürftige - Entgelt von 550,00 € nach § 158 VII S. 2. FamFG abrechnen konnte.
Nun wurde sie in 2. Instanz ebenfalls tätig und rechnete wiederum € 550,00 ab. Der Rechtspfleger gestand ihr das auch zu, der Bezirksrevisor allerdings wollte sie auf € 350,00 kürzen mit der Begründung, die Aufgabenerweiterung gelte nur für die erste Instanz und wirke in zweiter Instanz nicht fort.

Dienstag, 6. Dezember 2011

Vor 60 Jahren starb Otto Palandt - Kritische Würdigung seines zweifelhaften Wirkens auf LTO

Die meisten bringen den Namen Palandt einfach nur unkritisch in Verbindung mit dem gängigsten aller BGB-Kommentare. Der "Palandt" ist DAS Standardwerk im Zivilrecht und aus dem Alltag des deutschen Juristen definitiv nicht hinweg zu denken. Nur wenige wissen um die nationalsozialistische Vergangenheit des Kommentar-Namensgebers, der zwar Zeit seiner Tätigkeit als Herausgeber des Buches nicht eine einzige BGB-Vorschrift kommentierte, dafür aber im Vorwort aus seiner braunen politischen Prägung nicht nur keinen Hehl machte, sondern dem ganzen Kommentar für die ersten Auflagen eine entscheidende politische Prägung gab.

Anläßlich des 60. Todestags von Otto Palandt würdigt die "Legal Online Tribune" Palandt und seine Mitkommentatoren der ersten, noch unter nationalsozialistischer Ägide veröffentlichten Auflagen des Werks. Die zitierten Kommentarstellen sind skandalös und gerade deshalb lesenswert, ebenso die Erläuterung des "Dreisprungs der juristischen Kommentar-Literatur": Ein empfehlenswerter Artikel.

Übrigens: Seinerzeit hielt Otto Palandt Frauen für das "justizuntaugliche Geschlecht". Seine Kommentierung der NS-Justiz-Ausbildungsordnung richtete sich ausschließlich an Männer (vgl. den obigen Artikel). Er wird sich im Grabe herumdrehen, wenn er nun erfahren muss, dass mit der 72. Auflage des Werks jetzt die erste Frau Einzug in die Riege der Palandt-Kommentatoren hält: Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München wird den Part des dann aus Altersgründen ausscheidenden Prof. Dr. Uwe Diedrichsen übernehmen und damit für die Kommentierung großer Teile des Familienrechts zuständig sein. Eine der letzten Männer-Bastionen wird gestürmt. Alles Gute, Dr. Götz!

(C) Foto: Ich




Zahlvater-Regress - Die Mutter muss sagen, wer als Vater infrage kommt.

Die nichteheliche Mutter hatte ihrem Lebensgefährten zugesichert, das Kind, das nun unterwegs sei, sei von ihm. Er erkannte daraufhin die Vaterschaft schon vor der Geburt an. Nach der Geburt zahlte er für Mutter und Kind insgesamt 4.575,00 € Unterhalt - bis er die Vaterschaft anfocht  und sich herausstellte, dass er gar nicht der Vater war.

Montag, 5. Dezember 2011

OLG Karlsruhe spricht Rentner höhere Rente zu, weil er Unterhalt zahlen muss

Mit Einführung des Versorgungsausgleichsgesetzes hat der Gesetzgeber das früher geltende „Rentnerprivileg“ weitgehend abgeschafft. Bis zum 01.09.2009 konnte ein Rentner, der seinem geschiedenen Ehegatten Unterhalt zahlte, trotz durchgeführtem Versorgungsausgleich seine Rente noch in vollem Umfang weiter beziehen, bis auch der andere Ehepartner in Ruhestand ging. Einzige Voraussetzung: Man musste ihm irgendeinen Unterhalt bezahlen.

Nach § 33 Abs. 3 des VersAusglG funktioniert das nun nicht mehr.

Freitag, 2. Dezember 2011

OLG Saarbrücken: Eltern haben das Recht und die Pflicht zum Umgang und kön-nen deshalb zum Umgang auch gezwungen werden

Das OLG Saarbrücken setzt die Brechstange an: Eltern, die keine Lust haben, ihre Kinder zu sehen, können trotzdem zum Umgang durch Zwangsgeld oder gar Zwangshaft angehalten werden. So jedenfalls hat das Gericht vor Kurzem entschieden (Beschluss vom 08.11.2011, Az. 6 UF 140/11 = Beck RS 2011, 2664).

Donnerstag, 1. Dezember 2011

OLG Stuttgart: Beim „stecken gebliebenen“ Stufenantrag ist Gegenstandswert der außergerichtlich geltend gemachte Betrag

Die Antragstellerin hatte zwei Stufenklagen erhoben, eine auf Auskunft und Zahlung von Zugewinnausgleich und eine auf Auskunft und Zahlung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt. In der Auskunftsstufe wurde Auskunft erteilt und dann bezifferte die Antragstellerin ihre Forderungen: Sie wollte monatlichen Unterhalt in Höhe von € 715,41 für sich, ferner einen Zugewinnausgleich in Höhe von € 240.000,00 und die Rückzahlung einer unbenannten Zuwendung in Höhe von knapp € 60.000,00. Entsprechende gerichtliche Anträge stellte sie nicht.