Dienstag, 30. November 2010

Düsseldorfer Tabelle 2011 - die Tabellensätze bleiben unverändert

Duesseldorfer Tabelle 2011Am 30.11.2010 hat das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2011 vorgestellt. Nach dem, was bereits im Vorfeld bekannt geworden war und nach einem aktuellen Bericht der Augsburger Allgemeinen Zeitung und des Focus ändern sich vor allem die Selbstbehalt-Sätze, nicht jedoch die Tabellensätze für den Kindesunterhalt. Diese waren im letzten Jahr um durchschnittlich 13% angehoben worden. Nun ist für Kinder eine Null-Runde angesagt.

Düsseldorfer Tabelle 2011 - 3 -Stunden-Seminar nach § 15 FAO in Mannheim und Stuttgart

Kaum veröffentlicht - schon für Sie aufbereitet: Die neue Düsseldorfer Tabelle 2011. Zusammen mit der GJI - Gesellschaft für Juristeninformation bieten wir Ihnen als Blitzservice zwei Fachanwalts-Seminare an, in denen Sie sich über die neuen Unterhaltsregeln informieren können. Zusätzlich bekommen Sie Informationen über die aktuelle Rechtsprechung des BGH in den letzten Monaten. Hier ein Überblick über die Seminar-Themen:

BGH-Richterin Weber-Monecke: § 1578 b BGB ist Ausnahmevorschrift

Im Rahmen eines Vortrags beim  Forum Unterhaltsrecht am 20.09.2010 in Berlin hat die BGH-Richterin Beatrix Weber-Monecke Wert auf die Feststellung gelegt, dass der XII. Zivilsenat des BGH § 1578 b BGB als Ausnahmevorschrift ansieht. Damit ist - anders als in den bisherigen Entscheidungen des Senats - endlich klar geworden, dass nachehelicher Ehegattenunterhalt nicht regelmäßig zu befristen ist, so wie weite Teile der erstinstanzlichen Gerichte dies inzwischen handhaben.

Montag, 29. November 2010

BGH:Keine Wiedereinsetzung bei Fristversäumung, wenn für das Streichen von Fristen mehrere zuständig sind.

Kann nicht genau geklärt werden,wer eine Frist gestrichen hat, obwohl sie noch nicht erledigt war, kann dem fristversäumenden Anwalt wegen Organisationsverschuldens keine Wiedereinsetzung gewährt werden. Das hat der BGH jetzt entschieden.

Freitag, 26. November 2010

Der Wochenblick über den Tellerrand - KW 10/47

Auch der spezialisierte Familienrechtler muss sich gelegentlich Fragen stellen, die andere Rechtsgebiete betreffen. Daher lohnt sich ein regelmäßiger Blick über den familienrechtlichen Tellerrand. Diese Woche gabs unter anderem diese interessanten Neuigkeiten:


Mittwoch, 24. November 2010

Düsseldorfer Tabelle 2011 - OLG Frankfurt plant z.T. andere Selbstbehalte

Duesseldorfer Tabelle 2011Am 30.11.2010 wird das OLG Düsseldorf die Düsseldorfer Tabelle 2011 vorstellen. Es werden sich vor allem die Selbstbehalte erhöhen. Darüber hatten wir im Detail hier berichtet.

Die vom OLG Düsseldorf geplanten Werte korrespondieren zwar weitgehend, aber nicht völlig mit dem, was das OLG Frankfurt plant. Dort hat man schon im August dieses Jahres angekündigt, ab 01.01.2011 von folgenden Selbstbehaltssätzen ausgehen zu wollen (aktuell von Düsseldorf geplante Sätze zum Vergleich mit angegeben):

Dienstag, 23. November 2010

Düsseldorfer Tabelle 2011 - Die ersten Info's

Duesseldorfer Tabelle 2011
Am 30.11.2011 wird das OLG Düsseldorf die neue Düsseldorfer Tabelle für 2011 vorstellen. Erste Information über das, was sich ändert, gibt es jetzt bereits im Netz. Vor allem werden die Bedarfssätze an die aktuelle Situation angepasst. Hier eine kurze Zusammenfassung der wesentlichen Neuerungen:

BGH: Bedingte Berufungseinlegung ist unzulässig

Der unterlegene Beklagte hatte Berufung " abhängig von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe" eingelegt. Das hält der BGH für unzulässig.

Montag, 22. November 2010

BGH - Auch im Verfahren zur Begrenzung des Unterhalts wird keine schmutzige Wäsche gewaschen

Im Verfahren auf Begrenzung des Ehegattenunterhalts gibt es keine Aufarbeitung ehelichen Fehlverhaltens. Es spielen nur objektive Gesichtspunkte eine Rolle. Das hat der BGH jetzt aktuell klargestellt.

Freitag, 19. November 2010

OLG Bremen: Verfahrenskostenhilfe im Wege der Stundung der Verfahrenskosten

Wer über Vermögen oberhalb der Freigrenze verfügt, das mittelfristig verwertet werden kann, bekommt Verfahrenskostenhilfe nur insoweit, dass ihm die Verfahrenskosten gestundet werden, hat jetzt das OLG Bremen am 26.10.2010, Az.: 4 WF 133/10 = BeckRS 2010, 26445 entschieden.

Donnerstag, 18. November 2010

BGH nochmals zur Behandlung von Ehegatten-Schenkungen

Schenkung (und ehebedingte Zuwendungen) unter Ehegatten werden über den Zuwinn ausgeglichen, und das wird dadurch erreicht, dass die Schenkung nicht als "privilegiert" behandelt und damit nicht nicht nach § 1374 II BGB ins Anfangsvermögen eingestellt wird. Das hat der BGH noch einmal entschieden.

Mittwoch, 17. November 2010

BGH zu § 1578 b BGB: Liegen dauerhafte ehebedingte Nachteile vor, kommt eine Befristung des Unterhalts nicht infrage

Wer sich ehebedingt auf Dauer finanziell schlechter stellt, als er ohne Ehe dastehen würde, der kann nun damit rechnen, dauerhaft wenigstens einen reduzierten Unterhalt zu bekommen - Leistungsfähigkeit des Ex-Ehepartners vorausgesetzt. Das hat der BGH jetzt neu entschieden.

BGH: Wer schon vorehelich um der (außerehelichen) Partnerschaft willen seinen Job aufgibt, erleidet dadurch keinen ehebedingten Nachteil i.S.v. § 1578 b BGB

Die (spätere) Ehefrau war schon Jahre vor der Eheschließung zu ihrem Freund gezogen und hatte in Ihrer Heimatstadt ihren Job deswegen gekündigt. An ihrem neuen Wohnort fand sie keinen adäquaten Job (als Sportlehrerin) mehr und schulte deshalb zur (wesentlich schlechter bezahlten) Motopädin um und arbeitete im neuen Job Vollzeit. Erst Jahre später wurde geheiratet.

Montag, 15. November 2010

BGH stoppt Kürzungswelle beim Unterhalt: Trotz Fehlens ehebedingter Nachteile keine Befristung des Unterhalts nach § 1578 b BGB

Selbst wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte keine ehebedingten Nachteile i.S.v. § 1578 b BGB mehr hat, kann die geschuldete nacheheliche Solidarität dazu führen, dass ihm auf Dauer ein - wenn auch eventuell reduzierter - Unterhaltsanspruch erhalten bleibt. Das hat der BGH jetzt in einem bahnbrechenden neuen Urteil entschieden.

Freitag, 5. November 2010

BGH: auch bei einer Untätigkeit-Beschwerde in Sorgerechtssachen beträgt der Gegenstandswert € 3.000,00

In Sorgerechtssachen beträgt der Gegenstandswert grundsätzlich Euro 3000,00 § 45 I 1 FamGKG. Das gilt auch, wenn ein Obergericht "nur" über einer Untätigkeitsbeschwerde zu entscheiden hat. Das hat der BGH jetzt klargestellt.

Donnerstag, 4. November 2010

BGH spricht sich nochmals gegen pauschalen Betreuungsbonus beim Betreuungsunterhalt aus

Hat ein Kind betreuender Ehegatte Anspruch auf Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB, ist ihm kein zusätzlicher pauschaler Betreuungsbonus mehr zuzusprechen. Das hat der BGH jetzt erneut entschieden.

Dienstag, 2. November 2010

BGH: Betreuungsunterhalt kann nicht nach § 1578 b BGB befristet werden.

Wer ein Kind im Alter von mehr als drei Jahren betreut und wem nach § 1570 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB deshalb Betreuungsunterhalt zusteht, dem kann in dieser Unterhalt nicht nach § 1578 b BGB gekürzt werden. Darauf hat der BGH nochmals hingewiesen.