Freitag, 24. September 2010

DAV sieht Änderungsbedarf beim Unterhaltsrecht

Das am 01.01.2008 in Kraft getretene neue Unterhaltsrecht ist nicht ohne Kritik geblieben. Insbesondere die Tatsache, dass es für so genannte " Altregelungen", also Urteile oder Vergleiche, die vor Inkrafttreten der Reform (oder wenigstens vor dem Bekanntwerden der BGH-Entscheidung vom 12.4.2006, Az. XII ZR 240/03) zustande kamen, keinen Vertrauensschutz gibt, ist von der Praxis immer wieder vehement kritisiert worden.
Diese Kritik wurde auch im " Forum Unterhaltsrecht" wieder erneuert. Diese als "Zwischenbilanz nach Inkrafttreten der Reform" konzipierte Veranstaltung fand am 20.9.2010 in Berlin statt. Mehr als 200 Teilnehmer verfolgten die äußerst lebhafte Diskussion zwischen der Justizministerin Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, den Mitgliedern des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs sowie namhaften Repräsentanten aus Wissenschaft und Praxis.

Die Familienanwälte des DAV erneuerten ihre Forderung, eine Übergangsregelung für Alt-Ehen zu schaffen. Die Praxis habe erwiesen, dass das neue Lebensmodell der Doppelverdiener-Ehe mit Kindern in der Gesellschaft bei weitem nicht so stark geliebt werde, wie dies der Gesetzgeber bei Abfassung der Reform wohl unterstellt hat. Noch hat die Hausfrauen-Ehe einen viel stärkeren Stellenwert, als angenommen mit der Folge, dass es eine Vielzahl von Konstellationen gibt, denen die Unterhaltsreform nicht gerecht wird. Vielmehr sind etliche Unterhaltsberechtigte durch die Auswirkungen der Reform in eine prekäre Situation geraten.

Details zu den Forderungen des DAV finden Sie in dessen Presseerklärung und der Anlage dazu.