Sonntag, 15. August 2010

OLG Jena: kein Sachverständigengutachten im Eilverfahren

Um die Dauer von Eilverfahren so gut wie möglich zu verkürzen hat das OLG Jena (Urteil vom 31.05.2010, Aktenzeichen 1 UF 70/10) festgestellt:

Zwar kann eine Eilentscheidung, insbesondere eine einstweilige Anordnung oft im Ergebnis die Endentscheidung schon vorwegnehmen. Deshalb müssen die zur Verfügung stehenden Aufklärungs-und Prüfungsmöglichkeiten nach Möglichkeit ausgeschöpft werden.

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens kommt im Eilverfahren jedoch normalerweise nicht in Betracht.

Insgesamt gilt: Wegen der eingeschränkten Prüfungsmöglichkeiten kann kein Eilverfahren das Hauptsache-Verfahren ersetzen.

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