- Grundsätzlich ist für jedes fristwahrende Telefax ein Faxprotokoll auszudrucken. am besten stellt man sein Faxgerät so ein, dass grundsätzlich für jedes Fax automatisch ein Einzel-Ausgangsprotokoll erstellt wird. Der Übermittlungsvorgang gilt erst dann als beendet, wenn dieses Ausgangsprotokoll ausgedruckt ist.
- Das Protokoll ist anschließend daraufhin zu prüfen, ob das Fax vollständig "durchgegangen" ist ( anhand der Anzahl der gefaxten Seiten).
- Erst, wenn diese Überprüfung tatsächlich ergeben hat, dass das Fax vollständig versandt wurde, darf die zu wahrende Frist gestrichen werden ( Rz. 13 der Entscheidung).
Quickinfo zum Urteil ( zum Vergrößern anklicken):
Diesen Post als PDF downloaden